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| Einspannen von Nutzern zu WerbezweckenEin Internetunternehmen handelt wettbewerbswidrig, wenn es auf seiner Internetseite Nutzer auffordert, eine persönliche Freundschaftswerbung mit einer Produktempfehlung per E-Mail an Bekannte zu versenden. Beschluss des LG Nürnberg-Fürth vom 04.03.2004 4 HK O 2056/04 JurPC Web-Dok. 185/2004 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |