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Einspannen von Nutzern zu Werbezwecken


Ein Internetunternehmen handelt wettbewerbswidrig, wenn es auf seiner Internetseite Nutzer auffordert, eine persönliche Freundschaftswerbung mit einer Produktempfehlung per E-Mail an Bekannte zu versenden.

Beschluss des LG Nürnberg-Fürth vom 04.03.2004
4 HK O 2056/04
JurPC Web-Dok. 185/2004

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