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| Unverhältnismäßige MietwagenkostenGrundsätzlich kann ein Autofahrer, dessen Wagen nach einem unverschuldeten Unfall instand gesetzt werden muss, während der Reparaturzeit einen Mietwagen in Anspruch nehmen. Dabei trifft ihn jedoch eine Schadensminderungspflicht dahingehend, dass er ein anderes Verkehrsmittel (z. B. Taxi) zu wählen hat, wenn dieses erheblich günstiger als ein Mietwagen ist. So entschied das Oberlandesgericht Hamm, dass ein Unfallgeschädigter gegen seine Schadensminderungspflicht verstößt, wenn er die notwendigen Fahrten ohne Schwierigkeiten mit dem Taxi hätte decken können (voraussichtliche Kosten ca. 500 DM) und er gleichwohl für 16 Tage bei einer Gesamtfahrleistung von 178 km einen Mietwagen in Anspruch nahm und dadurch Kosten in Höhe von 2.450 DM verursachte. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist daher lediglich verpflichtet, die fiktiven Taxikosten zu erstatten. Wahlweise kann der Geschädigte aber auch den höheren Ersatz für den Nutzungsausfall verlangen. Urteil des OLG Hamm vom 21.05.2001 6 U 243/00 DAR 2001, 458 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |