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| Schadensersatz bei Nichtbelieferung mit ErsatzteilenNach acht Jahren ging an einem Pkw die Zylinderkopfdichtung kaputt. Der Käufer und sein Autohändler bemühten sich fast zwei Jahre vergeblich, vom Hersteller die benötigten Ersatzteile zu bekommen. Der verärgerte Käufer verklagte den Hersteller auf Schadensersatz. Unter anderem verlangte er Nutzungsausfall für das nicht benutzbare und fast während der ganzen Wartezeit stillgelegte Fahrzeug. Das Amtsgericht Rüsselsheim gab dem geplagten Autofahrer Recht. Zwar bestehen zwischen Neuwagenkäufer und Autohersteller keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen. Dennoch ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) eine Ersatzteillieferungspflicht des Herstellers. Kraftfahrzeughersteller legen besonderen Wert darauf, dass in ihren Fahrzeugen nur Originalersatzteile eingebaut werden. Dementsprechend trifft sie eine vertragliche Nebenpflicht, dafür Sorge zu tragen, dass Ersatzteile an den Handel geliefert werden. Urteil des AG Rüsselsheim vom 30.01.2004 3 0 769/03 DAR 2004, 280 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |