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Insolvenz: Arbeitszeugnis durch früheren Chef


Steht einem Arbeitnehmer ein durch gerichtlichen Vergleich titulierter Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten, d. h. mit einer Beurteilung versehenen Zeugnisses zu, kann er auch nach einer inzwischen eingetretenen Insolvenz des Unternehmens seinen Anspruch gegenüber dem früheren Arbeitgeber geltend machen. Zur Erstellung eines ordnungsgemäßen Zeugnisses ist - so das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in seiner Urteilsbegründung - in erster Linie der frühere Arbeitgeber in der Lage. Dem Insolvenzverwalter fehlen hierzu in der Regel die erforderlichen Erkenntnisse über den Mitarbeiter.

Urteil des LAG Düsseldorf vom 07.11.2003
16 Ta 571/03
Handelsblatt vom 28.04.2004
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