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| Mietminderung: Madonnenstatue im TreppenhausOb das Aufstellen einer Madonnenstatue im Treppenhaus eines Mietshauses besonders geschmack- und pietätvoll ist, mag dahingestellt sein. Es berechtigt einen evangelischen Mieter des Hauses jedoch nicht zur Mietminderung. Subjektive Überempfindlichkeiten bleiben bei der Bewertung des Minderungsrechts unberücksichtigt. Urteil des AG Münster vom 22.07.2003 3 C 2122/03 NJW 2004, 1334 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |