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Meditationslehrer umsatzsteuerpflichtig


Ein Meditationslehrer übt nach Auffassung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz keine steuerfreie heilberufliche Tätigkeit aus. Die Umsätze unterliegen demzufolge der Umsatzsteuer.

Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 25.02.2004
3 K 2467/00
Wirtschaftswoche Heft 20/2004, Seite 119
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