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Schmerzensgeld bei Explosion einer Colaflasche


Wird ein 9-jähriges Kind durch die Explosion einer Coca-Cola Glasfalsche an der rechten Hand verletzt (Durchtrennung von Arterien, Sehnen, Nerven und Blutgefäßen mit bleibender verminderter Berührungsempfindlichkeit) rechtfertigt dies die Geltendmachung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 8500 DM.

Urteil des OLG Koblenz vom 11.05.2001
10 U 838/00
NJW-RR 2001, 1315

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