
|
| Schmerzensgeld bei Explosion einer ColaflascheWird ein 9-jähriges Kind durch die Explosion einer Coca-Cola Glasfalsche an der rechten Hand verletzt (Durchtrennung von Arterien, Sehnen, Nerven und Blutgefäßen mit bleibender verminderter Berührungsempfindlichkeit) rechtfertigt dies die Geltendmachung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 8500 DM. Urteil des OLG Koblenz vom 11.05.2001 10 U 838/00 NJW-RR 2001, 1315 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |