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Missglückte Schönheitskur


Führt eine über 2000 Euro teure Kosmetikbehandlung statt zu der erwünschten Hautglättung zu Hautreizungen und Rötungen, kann die Kundin die Schönheitskur abbrechen und ihr Geld zurückverlangen. Dies gilt nach Auffassung des Landgerichts Coburg auch dann, wenn vorher auf mögliche allergische Reaktionen hingewiesen wurde.

Urteil des LG Coburg
32 S 15/04
Wirtschaftswoche Heft 18/2004, Seite 171

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