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| Täter-Opfer-AusgleichDer so genannte Täter-Opfer-Ausgleich wurde 1994 in das Strafgesetzbuch aufgenommen und soll nach einer Straftat die Bemühung des Täters fördern, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen. Dadurch sollen die Chancen des Opfers, eine angemessene Entschädigung zu erhalten, erhöht werden. Der Täter-Opfer-Ausgleich ist in den §§ 46, 46a Strafgesetzbuch und § 10 Jugendgerichtsgesetz geregelt. Gleichzeitig wird die gezeigte Reue des Straftäters dadurch honoriert, dass bei einer wenigstens überwiegenden Wiedergutmachung oder Entschädigung die verhängte Strafe gemildert oder sogar ganz erlassen wird. Der Täter-Opfer-Ausgleich kann auch als Weisung vor Einstellung eines Verfahrens angeordnet werden. Er spielt ferner eine besondere Rolle als Erziehungsmaßregel im Jugendstrafrecht. gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |