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Selbstständiges Garantieversprechen eines Geschäftsführers


Erklärt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG gegenüber einem Warenlieferanten, er werde bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der KG Kapital nachschießen, so dass der Lieferant auf jeden Fall "sein Geld bekomme", kann darin nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ein selbstständiges Garantieversprechen vorliegen. Im Falle der Nichteinhaltung haftet daher der Versprechensgeber dem Vertragspartner auf Schadloshaltung.

Urteil des BGH vom 18.06.2001
II ZR 248/99
GmbHR 2001, 819
Der Betrieb 2001, 1825

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