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Arbeitsverweigerung bei teilweise vertragswidriger Arbeitszuweisung


Ein Arbeitnehmer kann die Ausführung der ihm übertragenen Arbeiten verweigern, wenn der Arbeitgeber ihm unter Überschreitung seines Direktionsrechts ganz oder teilweise vertragswidrige Arbeitsaufgaben zuweist.

Urteil des LAG Niedersachsen vom 08.12.2003
5 Sa 1071/03
MDR 2004, 759
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