lesen.gif


Reiserücktrittsversicherung rechtzeitig geltend machen


Wer kurz vor Antritt einer gebuchten Reise erkrankt ist und seine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen will, sollte mit der Meldung an die Versicherung nicht zu lange warten. Zeichnet sich ab, dass er an der geplanten Reise nicht teilnehmen kann, muss er sich bemühen, von seinem Arzt alsbald eine verlässliche Diagnose zu erhalten. Wer nach einem vor über zwei Wochen erlittenen Bandscheibenvorfall in aller Ruhe die Untersuchungsergebnisse abwartet, kann die Stornokosten nicht von seiner Versicherung verlangen, wenn er die Reise erst zwei Tage vorher absagt.

Urteil des LG München I vom 04.12.2003
31 S 1227/03
Pressemitteilung des LG München
gefunden by www.benkelberg.com
(c) 2003 Benkelberg