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Unzulässige Auflage bei Genehmigung einer Windkraftanlage


Die mit der Genehmigung einer Windkraftanlage verbundene Auflage, wonach die Genehmigung erlischt, wenn die Anlage länger als sechs Monate keinen Strom erzeugt, ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Neustatt unwirksam. Eine derart pauschale Regelung berücksichtigt nicht, dass ein längerer Ausfall der Windkraftanlage z. B. wegen langwieriger Reparaturarbeiten denkbar ist. In einem derartigen Fall bestünde kein Anlass zur Stilllegung der Anlage.

Urteil des VG Neustadt vom 22.07.2004
4 K 1227/04.NW
Handelsblatt vom 06.10.2004

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