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| Werbung für "sauberen" StromDas Angebot eines Energielieferungsunternehmens, sauberen Strom aus erneuerbaren Energien und Erdgas in Kraft-Wärme-Kopplung zu liefern, ist nicht deshalb irreführend, weil aus jeder Steckdose nur Strom aus dem unteilbaren allgemeinen "Strommix" fließt, an dessen Erzeugung auch Atom- und Kohlekraftwerke beteiligt sind Die angesprochenen Verbraucherkreise verstehen die Werbung nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Hamburg so, dass der vom Anbieter bereitgestellte und in das allgemein zugängliche Netz eingespeiste Strom seiner Herkunft nach beschrieben wird. Im Übrigen seien auf dem Strommarkt bei Werbeaussagen gewisse "Unschärfen" durchaus üblich. Urteil des OLG Hamburg vom 28.12.2000 3 U 53/00 GRUR-RR 2001, 169 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |