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Eine Tat trotz mehrmaliger Geschwindigkeitsüberschreitung



Ein Autofahrer wurde auf der Autobahn über eine längere Strecke von einem Polizeifahrzeug verfolgt. Zunächst wurde trotz einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h ein Tempo von 169 km/h gemessen. Danach fuhr der Autofahrer ca. 1,5 Kilometer lang vorschriftsmäßig. Danach erhöhte er seine Geschwindigkeit wieder auf 160 km/h. Das Oberlandesgericht Köln hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Geschwindigkeitsüberschreitungen als eine oder mehrere Taten zu werten sind. Im letzteren Fall hätte dies zur Folge, dass jeweils zwei Bußgelder, Fahrverbote und Eintragungen im Verkehrszentralregister verhängt werden müssten.

Stehen die vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitungen - wie hier - in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang und werden sie auf einer Strecke mit durchgehender Geschwindigkeitsbeschränkung begangen, ist in der Regel von einer einzigen Tat auszugehen.

Beschluss des OLG Köln vom 17.08.2004
Ss 259/04 (B)
NZV 2004, 536

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