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Ausgleichszahlung bei Trennung von Partner


Eine Frau machte das Zusammenziehen mit ihrem Freund davon abhängig, dass dieser ihr bei einer Trennung einen Betrag von 15.000 Euro bezahlen sollte. In der Hoffnung auf ewige Liebe unterschrieb ihr Partner eine entsprechende Vereinbarung. Die Hoffnung trog - das Paar trennte sich wieder. Seine Lebensgefährtin bat ihn zur Kasse. Das Landgericht Coburg hatte zumindest rechtlich keine Bedenken gegen die Wirksamkeit der getroffenen Vereinbarung.

Eine derartige Vereinbarung verstößt weder gegen gesetzliche Vorschriften noch gegen die guten Sitten. Vielmehr kann mit einer solchen Ausgleichszahlung durchaus ein nachvollziehbarer Zweck verfolgt werden, wenn damit beispielsweise ein Ausgleich für die Umzugskosten des Partners geschaffen werden soll.

Urteil des LG Coburg vom 12.05.2004
21 O 545/03
FRP 2004, 642

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