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Markenschutz durch Verpackung


Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs können auch Teilen einer Verpackungsgestaltung Markenschutz zukommen. Im konkreten Fall untersagte das Gericht einem ostdeutschen Hersteller die weitere Verbreitung der Zigarettenmarke "Cabinet mild", auf deren Packung das charakteristische "Marlboro-Dach" nachempfunden wurde. Die Bundesrichter sahen dadurch eine Verwechslungsgefahr gegeben, ohne dass die Produktbezeichnungen eine Ähnlichkeit aufwiesen.

Urteil des BGH
I ZR 168/98
Handelsblatt vom 08.10.2001

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