team.gif


Inkassounternehmen haftet für Falschinformation



Unrichtige Angaben von Inkassofirmen können unter Umständen existenzbedrohende Auswirkungen haben. Führt eine derartige Falschauskunft (hier über eine angeblich abgegebene eidesstattliche Versicherung) zur Stornierung eines Geschäftsabschlusses, weil der Geschäftspartner angesichts der Falschinformation Zweifel an der Bonität des anderen hat, haftet das Inkassounternehmen diesem für den hierdurch entstandenen Schaden.

Urteil des LG Coburg vom 24.09.2004
23 O 169/01
Pressemitteilung des LG Coburg

gefunden by www.benkelberg.com
(c) 2003 Benkelberg