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| Kein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld während unbezahltem SonderurlaubEine Schwangere bzw. Mutter hat keinen Anspruch auf Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld (§ 14 Abs. 1 Satz 1 MuSchG), solange sie sich in unbezahltem Sonderurlaub befindet. Endet der Sonderurlaub während des Beschäftigungsverbots, lebt der Anspruch auf Zahlung des Zuschusses wieder auf. Urteil des LAG Hamm vom 10.01.2001 9 Sa 269/00 Der Betrieb 2001, 1156 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |