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| Kündigung eines ehemaligen BetriebsratsBetriebsratsmitglieder genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser gilt noch ein Jahr nach Beendigung der Amtszeit. Während dieses Zeitraums ist nur eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund möglich. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass es einem Arbeitgeber, der einem ehemaligen Betriebsratsmitglied wegen dauernder krankheitsbedingter Fehlzeiten kündigen will, in der Regel zumutbar ist, damit bis zum Ablauf der Jahresfrist zu warten und sodann ordentlich zu kündigen. Urteil des BAG vom 15.03.2001 2 A ZR 624/99 ZAP EN-Nr. 575/2001 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |