
|
| Keine sittenwidrige Bürgschaft trotz finanzieller ÜberforderungGibt eine finanziell überforderte Ehefrau für ein Darlehen des Ehemanns eine Bürgschaft ab, mit dem eine gemeinsame Immobilie erworben und ein den Familienunterhalt sichernder Betrieb aufgebaut werden soll, liegt keine Sittenwidrigkeit vor, weil die Bürgin hier eigene wirtschaftliche Vorteile aus der Kreditverwendung erlangt und sich in einer vergleichbaren Lage wie bei einer gemeinsamen Kreditaufnahme der Eheleute befindet. Beschluss des OLG Koblenz vom 30.01.2001 3 U 1460/00 OLG Report Koblenz 2001, 253 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |