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| Keine Eigenheimzulage bei fehlender BaugenehmigungDie Bewilligung einer Eigenheimzulage setzt voraus, dass die Räume einer privaten Immobilie zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen geeignet sind. Hieran fehlt es, wenn weder eine entsprechende Baugenehmigung noch eine so genannte Baufreistellungsbescheinigung vorgelegt werden können. Urteile des BFH vom 22.01.2004 III R 39/02 und 52/01 RdW 2004, 577 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |