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Keine Eigenheimzulage bei fehlender Baugenehmigung



Die Bewilligung einer Eigenheimzulage setzt voraus, dass die Räume einer privaten Immobilie zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen geeignet sind. Hieran fehlt es, wenn weder eine entsprechende Baugenehmigung noch eine so genannte Baufreistellungsbescheinigung vorgelegt werden können.

Urteile des BFH vom 22.01.2004
III R 39/02 und 52/01
RdW 2004, 577
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