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| Schadensersatz bei Diebstahl des ZimmersafesEin Luxushotel stellte seinen Gästen einen Safe auf dem Hotelzimmer zur Verfügung. Dieser war aber so unzureichend mit nur einer Holzschraube befestigt, dass sich Diebe gar nicht die Mühe machen mussten, den Tresor vor Ort zu knacken. Sie nahmen ihn einfach mit. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilte den Hotelbetreiber zum Ersatz der Hälfte des Wertes der so abhanden gekommenen Sachen. Auf dem Rest blieben die Gäste sitzen, da sie Wertgegenstände von 80.000 Euro in dem Zimmersafe aufbewahrten. Das Gericht vertrat die Ansicht, dass derart wertvolle Gegenstände im Hotelsafe deponiert hätten werden müssen. Urteil des OLG Karlsruhe vom 27.01.2005 12 U 142/04 Pressemitteilung des OLG Karlsruhe gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |