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Warnung vor Fahrbahnverschmutzungen


Der Träger der Straßenbaulast ist im Rahmen der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht gehalten, Verkehrsteilnehmer durch Aufstellen von Warnschildern vor erheblichen Fahrbahnverschmutzungen zu warnen, wie sie insbesondere bei Baustellenausfahrten und Erdtransporten vorkommen. Solche Fahrbahnverschmutzungen stellen vor allem bei Feuchtigkeit insbesondere für Zweiradfahrer ganz erhebliche Gefahren dar.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 27.04.2001
22 U 185/00
DAR 2001, 401

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