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| Kein Kindergeld während „sozialem Jahr“Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das freiwillige soziale Jahr keine Berufsausbildung darstellt. Folge: In diesem Zeitraum besteht kein Ausbildungsfreibetrag und auch kein Kindergeldanspruch. Urteil des BFH vom 24.06.2004 III R 3/03 NJW-Spezial 2005, 10 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |