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Keine Internetrecherche nach günstigen Mietwagenangeboten


Die Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten ist bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen ein häufiges Streitthema. Im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht ist der Geschädigte verpflichtet, den benötigten Ersatzwagen zu einem möglichst günstigen Tarif anzumieten. Dies kann jedoch nicht so weit gehen, dass der Geschädigte im Internet nach günstigeren Angeboten recherchieren muss.

Urteil des KG Berlin vom 16.08.2004
12 U 115/03
MDR 2005, 143
KGR Berlin 2005, 39
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