
|
| Unfall eines Motorradfahrers nach AusweichmanöverEin Autofahrer handelt in der Regel grob fahrlässig, wenn er einem Kleintier wie einem Kaninchen, Hase, Fuchs oder Marder ausweicht und dadurch einen Unfall erleidet. Die Kaskoversicherung ist dann nicht verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Die dazu entwickelte Rechtsprechung kann jedoch nicht ohne weiteres auf entsprechende Unfälle von Motorradfahrern übertragen werden. Insbesondere wenn sich das Motorrad in einer Kurvenfahrt und demgemäß in Schräglage befindet, besteht die große Gefahr des seitlichen Wegrutschens, wenn das Vorderrad ein Kleintier erfasst und überrollt. Nach Meinung des Oberlandesgerichts Hamm kann daher ein Motorradfahrer wegen der drohenden Gefahr ein Ausweichmanöver für erforderlich halten. Kommt er dann gleichwohl durch einen Sturz zu Schaden, muss die Kaskoversicherung diesen regulieren. Urteil des OLG Hamm vom 03.05.2001 6 U 209/00 MDR 2001, 1051 DAR 2001, 403 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |