lesen.gif


Feststellung der Nichtigkeit eines Ehevertrages erst bei Scheidung


Auf die Frage, ob ein Ehevertrag z. B. wegen einer unangemessenen Benachteiligung des wirtschaftlich schwächeren Ehegatten unwirksam ist, kommt es grundsätzlich erst an, wenn einer der Eheleute einen Scheidungsantrag gestellt hat. Eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ehevertrages ist daher vor Einleitung des Scheidungsverfahrens in der Regel unzulässig, sofern nicht ganz außergewöhnliche Gründe bei einer bereits bevorstehenden Scheidung ausnahmsweise die vorzeitige Klärung der Rechtsverhältnisse erforderlich machen.

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 10.12.2004
2 WF 404/04
FamRZ 2005, 457


gefunden by www.benkelberg.com
(c) 2003 Benkelberg