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| Keine Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung durch SaisonkennzeichenSieht das Gesetz für eine bestimmte, besonders schadstoffreduzierte Fahrzeugart (hier sog. Euro-4-Pkw) eine Befreiung von der Kfz-Steuer für einen bestimmten Zeitraum vor, verlängert sich die Steuerfreiheit nicht dadurch, dass wegen der Zuteilung eines so genannten Saisonkennzeichens das Fahrzeug zeitweise nicht genutzt wurde. Bei solchen Steuerbefreiungen handelt es sich um pauschale Regelungen ohne Rücksichtnahme auf individuelle Besonderheiten. Urteil des BFH vom 13.01.2005 VII R 12/04 DAR 2005, 292 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |