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| Sturz von MassagebankEin Masseur ist einem Patienten, der während des Stellungswechsels vom Liegen in die sitzende Position von der Massagebank fällt, nicht schadensersatzpflichtig. Insbesondere ist der Masseur - außer bei erkennbaren Mobilitätsbeeinträchtigungen des Patienten - nicht verpflichtet, diesen während des Stellungswechsels zu unterstützen, ihm dabei Hilfe zu leisten oder ihn dabei ständig im Auge zu behalten. Urteil des AG Lingen vom 04.01.2001 12 C 126/00 NJW-RR 2001, 961 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |