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Kündigung wegen privater Internetnutzung


Ein Arbeitgeber kann zur fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers wegen privater Nutzung des Internets auch dann berechtigt sein, wenn das Surfen während der Arbeit nicht generell verboten ist. Eine besonders intensive private Internetnutzung während der Arbeitszeit stellt eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten dar. Das gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer auf Internetseiten mit pornografischem Inhalt zugreift. Bei der Beurteilung der Schwere des Verstoßes kommt es vor allem auf den Umfang der privaten Internetnutzung an. Bei der Interessenabwägung ist jedoch auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit und das bisherige Verhalten des Mitarbeiters zu berücksichtigen.

Urteil des BAG vom 07.07.2005
2 AZR 581/04
Pressemitteilung des BAG
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