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| Kaufmännischer Betrieb in KuhstallKaufleute sind hinsichtlich Vertragsschluss und Haftung schärferen Regelungen unterworfen als Privatpersonen. Maßgeblich für die Einordnung ist der "Grad der Professionalität", der sich an der Intensität der geschäftlichen Aktivitäten misst. Von untergeordneter Rolle spielen hierbei jedoch die Größe und Beschaffenheit der Geschäftsräume. So kann es sich nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Dresden auch dann um einen kaufmännischen Betrieb handeln, wenn das Lager in einem ehemaligen Kuhstall untergebracht ist. Urteil des OLG Dresden vom 26.04.2001 7 U 301/01 OLG-NL 2001,153 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |