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Keine wirtschaftliche Überforderung des Bürgen bei Grundbesitz


Eine Bürgschaftsverpflichtung kann nach ständiger Rechtsprechung wegen krasser Überforderung des Bürger sittenwidrig sein. Eine wirtschaftliche Überforderung liegt jedoch dann nicht vor, wenn der Bürge die gesamte Bürgschaftsschuld voraussichtlich durch Verwertung des vom ihm bewohnten Eigenheims tilgen kann.

Urteil des BGH vom 26.04.2001
IX ZR 337/98
ZAP EN-Nr. 497/2001
ZIP 2001, 1190

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