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| Keine wirtschaftliche Überforderung des Bürgen bei GrundbesitzEine Bürgschaftsverpflichtung kann nach ständiger Rechtsprechung wegen krasser Überforderung des Bürger sittenwidrig sein. Eine wirtschaftliche Überforderung liegt jedoch dann nicht vor, wenn der Bürge die gesamte Bürgschaftsschuld voraussichtlich durch Verwertung des vom ihm bewohnten Eigenheims tilgen kann. Urteil des BGH vom 26.04.2001 IX ZR 337/98 ZAP EN-Nr. 497/2001 ZIP 2001, 1190 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |