team.gif


Rettung eines Hundes vor Hitzschlag


Eine Polizeistreife entdeckte in einem geparkten Pkw mit geschlossenen Fenstern einen Hund, der sichtlich unter der Hitze von 31 Grad im Schatten litt. Da vom Fahrer weit und breit nichts zu sehen war, schlugen die Ordnungshüter kurzerhand die Seitenscheibe des Wagens ein und befreiten den Hund aus seiner misslichen Lage.

Der Polizeieinsatz wurde dem Halter mit 83 Euro in Rechnung gestellt. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte die Richtigkeit des Gebührenbescheids. Die Maßnahme war zur Rettung des Tieres erforderlich und auch verhältnismäßig. Das Gericht ließ insbesondere den Einwand des Halters nicht gelten, der meinte, die Personal- und Fahrtkosten der Polizisten seien durch die Steuerzahlungen, an denen auch er sich beteilige, bereits abgegolten.

Urteil des OVG Koblenz vom 25.08.2005
12 A 10619/05
Pressemitteilung des OVG Koblenz

gefunden by www.benkelberg.com
(c) 2003 Benkelberg