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| Schwieriger Schadensnachweis bei SalmonellenvergiftungMacht ein Pauschalurlauber Schadensersatz wegen einer während der Reise erlittenen Salmonellenvergiftung geltend, muss er nachweisen, dass die Erkrankung durch Speisen in dem gebuchten Hotel verursacht wurde. Ist nicht auszuschließen, dass die Vergiftung beispielsweise durch den Kontakt mit anderen Infizierten oder durch auswärtige sanitäre Einrichtungen entstanden ist, scheidet eine Haftung des Reiseveranstalters aus. Dies gilt auch, wenn die Infizierung durch andere Speisen außerhalb der gebuchten Halbpension aufgetreten sein kann. Urteil des AG Bad Homburg vom 25.01.2005 2 C 2400/04 RRa 2005, 168 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |