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Reisegepäckversicherung : Diebstahl eines Notebooks aus Auto


Wer sein Notebook auf Reisen nachts unter dem Beifahrersitz eines parkenden Pkws lässt, handelt grob fahrlässig. Wird das Fahrzeug aufgebrochen und der PC entwendet, muss die Reisegepäckversicherung daher keinen Ersatz für den Verlust leisten.

Urteil des LG Schweinfurt
33 S 34/05
Handelsblatt vom 21.12.2005

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