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| Kreuzungsunfall mit „Nachzügler“Stößt ein Pkw-Fahrer, der bei Grün in eine Kreuzung eingefahren ist und dort wegen wartenden Linksabbiegern anhalten muss, beim erneuten Anfahren nach dem Wechsel der Ampelschaltung mit einem bei Grün von rechts „fliegend” in die Kreuzung einfahrenden Fahrzeug zusammen, haften beide Unfallbeteiligten jeweils zur Hälfte, wenn ungeklärt bleibt, ob der wartende Autofahrer vor dem Wiederanfahren schon den inneren Kreuzungsbereich erreicht hatte. Urteil des OLG Hamm vom 02.05.2005 6 U 193/04 OLGR Hamm 2005, 501 DAR 2005, 626 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |