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Kindesunterhalt: Anrechnung von Kindergeld und Ausbildungsvergütung


Das staatliche Kindergeld ist in voller Höhe bei der Berechnung des Unterhaltsbedarfs des volljährigen, noch in Ausbildung befindlichen Kindes zu berücksichtigen. Dieses muss sich auch seine - um eine Ausbildungspauschale verminderte - Ausbildungsvergütung in vollem Umfang bedarfsdeckend anrechnen lassen. Beides gilt ebenfalls, wenn das Kind noch im Haushalt eines Elternteils lebt, der mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist.

Urteil des BGH vom 26.10.2005
XII ZR 34/03
BGHR 2006, 93
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