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| BAG: kein gesetzlicher Zuschlag bei Sonn- und FeiertagsarbeitArbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag zur Arbeitsvergütung. Ein solcher Anspruch folgt nicht aus § 11 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Für die an Sonn- oder Feiertagen geleistete Arbeit ist dem Arbeitnehmer gemäß § 11 Abs. 3 ArbZG (lediglich) ein Ersatzruhetag zu gewähren. Urteil des BAG vom 11.01.2006 5 AZR 97/05 Pressemitteilung des BAG gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |