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| Urteilsbegründung bei Verurteilung wegen TrunkenheitsfahrtBei der Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr muss dem Urteil nicht nur die Messmethode zu entnehmen sein, sondern auch, mit welchem bauartzugelassenen Messgerät die Messergebnisse gewonnen wurden, ob das Messgerät gültig geeicht war und dass die Bedingungen für das Messverfahren gewahrt waren. Beschluss des OLG Hamm vom 18.06.2001 2 Ss OWi 455/01 ZAP EN-Nr. 428/2001 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |