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| Schmerzensgeld bei psychischem FolgeschadenDie Zurechnung eines psychischen Folgeschadens setzt voraus, dass eine mehr als nur geringfügige Primärverletzung feststeht, es sei denn, die Verletzung trifft gerade speziell die Schadensanlage des Verletzten (z. B. besondere Anfälligkeit für psychische Erkrankungen). Maßstab für die Beurteilung der Geringfügigkeit sind die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Versagung eines Schmerzensgeldes bei Bagatellverletzungen. Danach kann bei geringfügigen Verletzungen ohne wesentliche Beeinträchtigung der Lebensführung und ohne Dauerfolgen eine Entschädigung versagt werden, wenn es sich nur um vorübergehende, im Alltagsleben typische und häufig auch aus anderen Gründen als einem besonderen Schadensfall entstehenden Beeinträchtigungen des Körpers oder des seelischen Wohlbefindens handelt. Die Zurechnung eines psychischen Folgeschadens scheidet in der Regel dann aus, wenn bereits der Unfall selbst (hier Parkplatzunfall) als Bagatelle einzustufen ist. Urteil des OLG Hamm vom 02.04.2001 13 U 148/00 DAR 2001, 360 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |