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| Beteiligung an Kreditzahlung nach ScheidungNehmen Eheleute gemeinsam einen Kredit auf, kann - soweit nicht ausdrücklich oder stillschweigend etwas anderes vereinbart wurde - jeder von dem anderen nach dem Scheitern der Ehe die anteilige Beteiligung an der Rückzahlung verlangen. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein Ehegatte den Kredit allein aufgenommen (hier: Anschaffung eines Pkws, den er nach der Trennung auch behalten hat) und der andere lediglich eine Bürgschaftserklärung abgegeben hat. Selbstverständlich könnte die kreditgebende Bank den Bürgen in Anspruch nehmen, wenn der Kreditnehmer nicht zahlt. In der Entscheidung ging es jedoch allein um die Frage, ob der Darlehensnehmer vom bürgenden Ex-Partner eine Beteiligung an der Ratenzahlung verlangen kann. Beschluss des OLG Bremen vom 26.02.2001 4 W 4/01 MDR 2001, 820 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |