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Buchpreisbindung auch bei „Bundle“ von Zeitschriftenabonnement und Buch


Wer gewerbsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft und deshalb den gesetzlich gebundenen Verkaufspreis einhalten muss, darf beim Verkauf neuer Bücher keine Preisnachlässe (Rabatte) gewähren. Ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung liegt nach einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts selbst dann vor, wenn ein preisgebundenes Buch als Zugabe zu einem Zeitschriftenabonnement unter dem gebundenen Preis überlassen wird. Auch in einem derartigen Fall ist hinsichtlich des Buchs von einem eigenständigen Verkaufsgeschäft auszugehen, das sich an der Einhaltung der Buchpreisbindung zu orientieren hat.

Beschluss des OLG Hamburg vom 26.09.2005
5 W 109/05
OLGR Hamburg 2006, 252
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