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Unfallbedingte Verzögerung des Studiums


Wer unverschuldet einen Verkehrsunfall erleidet, kann vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung auch den Ersatz des erlittenen Verdienstausfalls verlangen. Dies gilt nicht nur für Geschädigte, die bereits im Berufsleben stehen. Dementsprechend sprach das Berliner Kammergericht einem bei einem Unfall schwer verletzten Studenten einen Schadensersatzanspruch zu, weil dieser wegen des Unfalls sein Studium insgesamt ein Jahr später, als nach dem normalen Verlauf zu erwarten gewesen wäre, beenden konnte. Den Einwand der Versicherung, es sei nicht erwiesen, dass der Student ohne den Unfall früher ins Arbeitsleben eingetreten wäre, ließ das Gericht nicht zuletzt wegen dessen späteren ausgezeichneten Abschlusses nicht gelten.

Urteil des KG Berlin vom 20.10.2005
12 U 31/03
KGR 2006, 194
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