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| Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall während NebentätigkeitEin Arbeitgeber ist auch dann zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet, wenn ein Arbeitnehmer bei einer Nebentätigkeit ohne sein Verschulden verletzt wird. Dies gilt selbst dann, wenn der Mitarbeiter die Nebentätigkeit gegenüber dem Arbeitnehmer wahrheitswidrig nicht angegeben hat. Urteil des LAG Hamm vom08.02.2006 18 Sa 1083/05 Handelsblatt vom 03.05.2006 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |