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Fortdauernder Schutz trotz Domainaufgabe


Auch wenn eine Domain vom Inhaber freigegeben wurde, kann sich der gute Ruf des bisherigen Inhabers (hier eines angesehenen Theaters) weiterhin wettbewerbsrechtlich auswirken. So kann der frühere Inhaber dem Erwerber der Domain untersagen, dass dieser Besucher seiner Internetseite auf andere Seiten mit pornografischem Inhalt weiterleitet.

Urteil des LG München I vom 04.04.2006
33 O 15828/05
Handelsblatt vom 03.05.2006
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