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Unzulässige „Knebelung“ von Tankstellenpächtern


Der Bundesgerichtshof hat zum wiederholten Male von Mineralölkonzernen gegenüber Tankstellenpächtern verwendete Vertragsklauseln und deren Umsetzung beanstandet.

Ein Mineralölunternehmen handelt rechtsmissbräuchlich, wenn es die Belieferung einer Tankstelle mit Kraftstoffen unter Berufung auf ein Zurückbehaltungsrecht wegen offener Forderungen gegen den Tankstellenbetreiber einstellt, diesen aber gleichzeitig an dem vertraglichen Verbot, Konkurrenzprodukte zu vertreiben, festhält und ihm dadurch den Betrieb der Tankstelle und damit die Erzielung von Einnahmen unmöglich macht. In einem derartigen Fall steht dem Pächter wegen drohender Existenzvernichtung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

Urteil des BGH vom 11.01.2006
VIII ZR 396/03
BGHR 2006, 582
ZAP EN-Nr. 166/2006
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