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| Schmerzensgelderhöhung bei Alkoholisierung des SchädigersEine erhebliche Alkoholisierung des Schädigers (2,26 Promille) zum Zeitpunkt des Verkehrsunfalls führt zu einer Erhöhung des Schmerzensgeldes des Geschädigten. Dauerschäden im Ellbogengelenk, Handgelenk und Schultergelenk und die Gefahr von Früharthrosen rechtfertigen ein Schmerzensgeld von 20.000 DM. Urteil des OLG Hamm vom 14.06.2000 13 U 19/00 OLG Report Hamm 2001, 240 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |