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| Rückgängigmachung eines Anzugkaufs trotz ÄnderungStellt sich nach dem Kauf eines Anzuges ein Fehler am Jackett heraus, ist der Käufer auch dann zur Wandelung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) berechtigt, wenn er vor Entdeckung des Fehlers die Anzughose hat kürzen lassen. Dem Verkäufer stehen in einem derartigen Fall keine Schadensersatzansprüche wegen der Veränderung der Hose zu. Urteil des AG Grevenbroich vom 11.05.2001 9 C 102/00 MDR 2001, 799 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |