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| Handwerker muss auf nicht erprobte Baustoffe hinweisenVerwendet ein Handwerker einen noch nicht erprobten Baustoff, muss er seinen Auftraggeber auf die damit verbundenen Risiken hinweisen. Unterlässt er dies und erweist sich das verwendete Material nachträglich als ungeeignet, hat er dem Besteller den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Urteil des OLG Koblenz kein Aktenzeichen MDR Heft 15/2001, Seite R 17 gefunden by www.benkelberg.com (c) 2003 Benkelberg |